Coronavirus: Kongress stimmt Verlängerung des Alarmzustands zu

Corona Virus: Kongress stimmt der Verlängerung des Alarmzustands zuIm Kampf gegen den Coronavirus (COVID-19) hatte die spanische Regierung zunächst bis Ende März den Alarmzustand verhängt und landesweit umfangreiche Massnahmen zur Eindämmung des Virus angeordnet. Dazu zählte die Anordnung einer Ausgangssperre und die Schliessung von Geschäften. Auf Antrag der Regierung stimmt der spanische Kongress nun der Verlängerung des Alarmzustandes bis zum 12. April 2020 zu.

Ab wann gilt der Alarmzustand wegen dem Coronavirus?

Der Alarmzustand wurde mit dem Königlichen Dekret 463/2020 vom 14. März 2020 mit sofortiger Wirkung angeordnet. Der Alarmzustand gilt damit ab Samstag, den 14. März 2020.

Was ist der Alarmzustand?

Der Alarmzustand (estado de alarma) ist eine Notstandsregelung, die der Regierung erlaubt bestimmte Rechte und Freiheiten der Bürger zu beschränken bzw. auszusetzen. Der Alarmzustand kann insbesondere bei sanitären Ausnahmezuständen wie einer Epidemie oder einer Pandemie wie dem Coronavirus (COVID-19) verhängt werden.

Für wie lange wurde der Alarmzustand angeordnet?

Der Alarmzustand wurde zunächst für eine Dauer von fünfzehn (15) Tagen angeordnet. Die Massnahmen galten daher zunächst bis Ende März. Verlängerungen sind möglich und bedürfen der Zustimmung des spanischen Kongresses.

Bis wann wurde Alarmzustand verlängert?

Der spanische Kongress hat einer Verlängerung des Alarmzustands bis zum Sonntag, den 12. April 2020 um 0:00 Uhr zugestimmt. Bis dahin bleiben daher die Ausgangssperre und alle sonstigen bisher getroffenen Massnahmen in Kraft. Zusätzlich hat der Kongress angeordnet, dass die Regierung den Kongress wöchentlich über die Umsetzung der angeordneten Massnahmen und deren Wirkung informieren muss.

Sind danach weitere Verlängerungen möglich?

Nach Ablauf der ersten Verlängerung sind weitere Verlängerungen möglich. Diese bedürfen ebenfalls der Zustimmung des spanischen Kongresses.

© 2020 Andreas Fuss Advocat & Rechtsanwalt

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Die Einzelheiten können dem nachfolgenden Dekret entnommen werden:

Entscheidung vom 25. März 2020 des Kongresses der Abgeordneten zur Anordnung der Bekanntmachung des Beschlusses zur Zustimmung zur Verlängerung des Alarmzustands, der mit dem Königlichen Dekret 463/2020 vom 14. März erklärt wurde

Königliches Dekret 476/2020 vom 27. März zur Verlängerung des Alarmzustands, der mit dem Königlichen Dekret 463/2020 vom 14. März zur Anordnung des Alarmzustands zur Bewältigung der Krisensituation verursacht durch COVID-19 erklärt wurde


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