Der wirtschaftliche Berechtigte und das Finanzamt Die 'neue' Meldepflicht für Unternehmen

Unternehmen unterliegen vielen Meldepflichten. Hierzu gesellt sich nun die Mitteilung des wirtschaftlichen Berechtigten an das spanische Finanzamt. Die Meldepflicht wurde bereits letztes Jahr eingeführt; ist aber vielen Unternehmen immer noch unbekannt.

Wer ist von der Meldepflicht betroffen?

Mitteilungspflichtig sind juristische Personen und Personenvereinigungen. Ausgenommen sind Unternehmen, die an einem organisierten Markt notiert sind und dem Gemeinschaftsrecht entsprechende Transparenzanforderungen im Hinblick auf ihre Eigentümer oder gleichwertigen internationalen Standards unterliegen. Natürliche Personen sind nicht meldepflichtig.

Was ist zu tun?

Die Unternehmen oder Personenvereinigungen sind verpflichtet, dem spanischen Finanzamt, der Agencia Tributaria (AEAT), Angaben zu ihren wirtschaftlichen Berechtigten mitzuteilen und diese auf dem aktuellen Stand zu halten.

Wer ist wirtschaftlicher Berechtigter?

Der Begriff stammt stammt aus der Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Danach ist der wirtschaftliche Berechtigte, die natürliche Person, für deren Rechnung eine Geschäftsbeziehung begründet oder für die bei der Transaktion gehandelt wird.

Bei juristischen Personen (z.B. einer spanischen S.L. oder S.A.) sind das die natürlichen Personen, die an letzter Stelle unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent des Kapitals und/oder der Stimmrechte innehaben oder kontrollieren oder auf andere Weise die Kontrolle ausüben (z.B. als Komplementär oder durch Vetorechte). Ausgenommen sind börsennotierte Unternehmen. Für sonstige Personenvereinbarungen oder Rechtsinstrumente (z.B. Stiftungen, Trust, etc.) gelten besondere Vorschriften.

Die Bestimmung des wirtschaftlichen Berechtigten ist nicht immer einfach. Dies gilt vor allem bei Unternehmen mit verschiedenen Beteiligungen.

Kann trotz aller Bemühungen keine natürliche Person ausgemacht werden, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, gelten als wirtschaftliche Berechtigte alle gesetzlichen Vertreter der mitteilungs-pflichtigen Personenvereinigung.

War der wirtschaftlich Berechtigte nicht bereits zu registrieren?

Eingetragene Unternehmen waren bereits bisher verpflichtet, den oder die wirtschaftlichen Berechtigten im Transparenzregister (Registro Central de Titularidades Reales, kurz RCTIR) zu registrieren. Dem Jahresabschluss ist eine entsprechende Anlage beifügen.

Zudem war der wirtschaftliche Berechtigte bereits in der Körperschaftssteuererklärung (Modell 200) anzugeben.

Dazu kommt die notarielle Erklärung zum wirtschaftlichen Berechtigten (acta de titularidad real).

Die neue Meldepflicht an das Finanzamt versteht sich zusätzlich zu den bereits bestehenden Mitteilungspflichten.

Wie ist die Mitteilungspflicht zu erfüllen?

Die Meldung erfolgt durch die Einreichung einer Stammdatenerklärung (declaración censal) beim Finanzamt. Dies erfolgt mit dem Modell 036). Bei Änderungen ist die Einreichung einer neuen Erklärung erforderlich.

Ab wann gilt die neue Meldepflicht?

Die Meldepflicht gilt ab dem 03. Februar 2025.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Erklärung ist innerhalb eines (1) Monats ab dem Zeitpunkt der Änderung einzureichen.

Welche Folgen hat ein Verstoß?

Der Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbusse von bis zu € 400,00 geahndet wird.

Bei freiwilliger Nachmeldung reduziert sich die Geldbusse auf die Hälfte.

© 2026 Andreas Fuss Advocat & Rechtsanwalt

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