Ein deutscher Erblasser mit Vermögen in Spanien muss bei der Regelung seiner Vermögensangelegenheiten vieles beachten. Die nachfolgende Checkliste gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte:
- Halten Sie Ihre persönlichen Verhältnisse fest und erstellen Sie ein schriftliches Verzeichnis Ihres Vermögens in Deutschland und Spanien (Immobilien, Bankkonten, Wertpapierdepots, sonstige Wertgegenstände). Ordnen Sie die Unterlagen und weisen sie die einzelnen Gegenstände dem jeweiligen Inhaber/Ehepartner zu. Berücksichtigen Sie absehbare persönliche und finanzielle Veränderungen.
- Bei Grundvermögen in Spanien: Holen Sie einen Grundbuchauszug beim spanischen Eigentumsregister (Registro de la Propiedad) und beim Kataster (Catastro) ein. Prüfen Sie, ob alles ordnungsgemäss eingetragen ist. Ordnen Sie die Unterlagen (escrituras, Genehmigungen, Grundsteuerbelege/IBI, Versorgungsverträge, Versicherungen).
- Werden Sie sich über Ihre Wünsche und die Versorgungsbedürfnisse klar. Scheuen Sie sich nicht vor einem Gespräch mit Ihren Angehörigen.
- Treffen Sie die notwendigen Vorsorgemassnahmen (Stichwort: Bankvollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung). Beurkunden Sie die Vollmachten am besten notariell mit Den-Haager-Apostille oder in konsularischer Form. Bei Ehepartnern ist die Einrichtung von Oder-Konten bei Banken empfehlenswert.
- Prüfen Sie, ob bereits zu Lebzeiten eine Vollrechtsübertragung auf die Erben in Betracht kommt (Schenkungen, Veräusserungen, ggf. unter Zurückbehaltung eines Niessbrauchs, eines Wohnrechts, einer Leibrente, Pflegeleistungen) und ob dies steuerlich Sinn macht.
- Prüfen Sie Ihre Erbsituation und errichten Sie ein Testament, am besten immer notariell mit Den-Haager-Apostille oder in konsularischer Form. Achten Sie darauf, dass bei einem deutschen Erblasser immer deutsches Recht anwendbar ist, auch in Spanien! Wenden Sie deshalb kein spanisches Recht an!
- Teilen Sie deutsche Testamente dem Zentralen Register für letztwillige Verfügungen (Registro Central de Actos de Última Voluntad) in Madrid mit. Bei Testament in Spanien: Hinterlegen Sie ein spanisches Testament beim zuständigen Amtsgericht in Deutschland (bei Auslandsdeutschen: Amtsgericht Berlin-Schöneberg).
- Sofern noch nicht erfolgt: Holen Sie für sich eine spanische Ausländer-/Steuernummer (NIE/NIF) ein und berichtigen Sie die Register.
- Benennen Sie die Personen, die bei Ableben persönlich benachrichtigt werden sollen.
- Holen Sie im Zweifel den Rat eines Rechtsanwalts ein. Deutsch-spanische Erbschaften sind oftmals sehr komplex und Auseinandersetzungen unter den Erben sowie steuerliche Nachteile können so oftmals verhindert werden.
Erbschaften mit Vermögen in Spanien sind oftmals vielschichtig. Diese Checkliste kann nur einen ersten Überblick geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird besonders auf Punkt 10 hingewiesen und empfohlen, zur Vermeidung von Kosten und Risiken stets den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. Bei Rückfragen genügt eine kurze E-Mail an info@leywerk.es .
Checkliste Vererben in Spanien (PDF-Datei)
Checkliste Erben in Spanien (PDF-Datei)
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