Checkliste: Erben in Spanien

Ein ausländischer Erbe muss bei einer Erbschaft mit Vermögen in Spanien vieles beachten. Die nachfolgende Checkliste gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte:

  1. Sterbeurkunde (certificado de defunción) beantragt? Am besten immer unabhängig vom Ort des Ablebens (Spanien / Deutschland) eine oder mehrere internationale Sterbeurkunden beim zuständigen Personenstandsregister (Registro Civil) beantragen.
  2. Testament vorhanden (privatschriftliches Testament, notarielles Testament)? In Deutschland: Nachfrage beim Nachlassgericht. In Spanien: Auszug aus dem zentralen Nachlassregister beantragen (certificado de actos de última voluntad)
  3. Nachlassinventar erstellt (Grundeigentum, Konten, Versicherungen etc.)? Bei Grundeigentum in Spanien: Alle Urkunden vorhanden (Erwerbsurkunde, Neubauerklärung, letzter Grundsteuerbescheid etc.)? Immobilie korrekt im Eigentumsregister eingetragen? Sind Lasten vorhanden (Grundbuchauszug)? Bei Nachlassüberschuldung: Ausschlagung der Erbschaft prüfen (Frist: 6 Wochen bzw. 6 Monate, wenn der Erlasser oder Erbe in Spanien lebte).
  4. Wurden ausreichende Massnahmen zur Sicherung ergriffen und kümmert sich jemand um die Immobilie in Spanien (Freunde, Nachbarn, Verwalter etc.)?
  5. Erbschein in Deutschland erforderlich und beantragt oder Verfahren zur Erbenfeststellung in Spanien erforderlich (declaración de herederos)?
  6. Beglaubigte Übersetzung der notwendigen Unterlagen in die spanische Sprache und Anbringung der Den-Haager-Apostille veranlasst (deutscher Erbschein, notarielles Testament, Erbvertrag etc.)?
  7. Falls nicht vorhanden: Spanische Ausländer-/Steuernummer (NIE/NIF) für den oder die Erben beantragt? Achtung: Ohne NIE/NIF ist keine Abführung der Erbschaftssteuer und damit keine Umschreibung des Vermögens möglich.
  8. Ggf. Verlängerung zur Abgabe der spanischen Erbschaftssteuererklärung erforderlich? Frist zur Abgabe: 6 Monate ab Todesfall, Antrag auf Fristverlängerung ist bis zum 5. Monat möglich.
  9. Erbschaftssannahmerklärung beim spanischen Notar beurkundet?
  10. Erbschaftssteuererklärung in Spanien abgegeben und abgeführt? Wertzuwachssteuer (plusvalía) an die Gemeinde abgeführt? Ggf. Anrechnung der spanischen Erbschaftssteuer in Deutschland beantragt?
  11. Eigentumsumschreibung eingeleitet (Eigentumsregister, Banken, Versicherungen etc.)?

Erbschaften mit Bezug zu Spanien sind oft komplex. Diese Checkliste kann daher nur einen ersten Überblick geben. Die Punkte 1) – 9) sollten parallel erledigt werden. Besonderes Augenmerk ist der Frist zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung zu schenken. Im Übrigen wird empfohlen, zur Vermeidung von unnötiger Kosten und Risiken in jedem Einzelfall stets den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen.

Checkliste Erben in Spanien (PDF-Datei)

Checkliste Vererben in Spanien (PDF-Datei)

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