DBA: Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien unterzeichnet

Im Rahmen des deutsch-spanischen Regierungstreffens in Madrid am 03. Februar 2011 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien unterzeichnet.

Das geltende deutsch-spanische Abkommen aus dem Jahr 1966 zählt zu den ältesten deutschen Doppelbesteuerungsabkommen. Das neue Abkommen trägt der Entwicklung und den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung. Die Überarbeitung erfolgt im Rahmen der Neuverhandlung zahlreicher Abkommen gleicher Art mit anderen Staaten, wobei sich das neue Abkommen dem Aufbau und Inhalt nach an dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) orientiert.

Mit Blick auf Investitionen ist insbesondere die Absenkung des Quellensteuersatzes bei Dividenden aus zwischenstaatlichen Beteiligungen von bisher 10% auf 5% sowie der Verzicht auf ein Quellenbesteuerungsrecht bei Zinsen und Lizenzgebühren hervorzuheben.

Rentner betrifft die neue Regelung für Sozialversicherungs-Renten. Danach wird nun auch der Kassenstaat bei diesen Renten ein begrenztes Besteuerungsrecht haben. Für Neu-Rentner ab dem Jahr 2015 beträgt der Quellensteuersatz 5%, der sich ab 2030 auf 10% erhöht. Gleiches gilt für staatliche geförderte Renten, sofern der Aufbau der Rente über einen Zeitraum von mehr als 12 Jahren gefördert wurde. Dies betrifft beispielsweise die Riester-Rente in Deutschland oder die steuerlich geförderten Pensionspläne (plan de pensiones) in Spanien. Die Quellenbesteuerung trägt damit der nachgelagerten Rentenbesteuerung (Freistellung in der Aufbauphase, Besteuerung in der Auszahlungsphase Rechnung) Rechnung. Bei einem Wegzug von deutschen Rentnern nach Spanien wird dies bei den genannten Rentenarten neben einer Besteuerung in Spanien zu einer Quellenbesteuerung in Deutschland führen. Für andere Renten bleibt es bei dem ausschliesslichen Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates.

Darüber hinaus soll durch das neue Abkommen der Informationsaustausch zwischen Deutschland und Spanien in steuerlichen Fragen verbessert werden. Dieser Austausch folgt den internationalen Vorgaben, welche die OECD im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs ausgearbeitet hat.

Das Abkommen wurde noch nicht durch die gesetzgebenden Körperschaften in Spanien und Deutschland ratifiziert und ist damit noch nicht in Kraft getreten. Der Text des neuen Abkommens ist aber bereits verfügbar und kann unter dem unten stehenden Link abgerufen werden.

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Deutsch-Spanisches Doppelbesteuerungsabkommen 2011 (unterzeichnet, noch nicht ratifiziert)