Gesundheitscheck mit deutschem Führerschein?

Gesundheitscheck mit deutschem FührerscheinDer deutsche Führerschein wird in Spanien anerkannt und behält seine Gültigkeit. Weitgehend unbekannt ist allerdings, dass der deutsche Führerscheininhaber mit Wohnsitz in Spanien regelmässig einen Gesundheitscheck durchzuführen hat, um die Fahrerlaubnis zu erneuern.

In der Vergangenheit gab es einiges Hin und Her um den deutschen Führerschein in Spanien. Zwischenzeitlich muss dieser nicht mehr registriert oder ausgetauscht werden. Unabhängig hiervon unterliegt der deutsche Führerscheininhaber mit Wohnsitz in Spanien aber den dort geltenden Führerscheinbestimmungen. Diese schreiben in regelmässigen Abständen eine Erneuerung der Fahrerlaubnis vor, wozu eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. 

Die Erneuerung mit Gesundheitscheck ist erstmalig spätestens nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren ab Verlegung seines Wohnsitzes nach Spanien vorzunehmen. Andernfalls verliert der deutsche Führerschein in Spanien seine Gültigkeit.

Die Erneuerung und der Gesundheitscheck sind unproblematisch. Vorzulegen ist die Registrierung als in Spanien residenter EU-Bürger (grünes Blatt bzw. Kärtchen mit NIE-Nummer), der deutsche Führerschein und ggf. eine Meldebescheinigung.

Der Gesundheitscheck (examen psicotécnico) wird von einer autorisierten Stelle, einem so genannten Centro de Reconocimiento de Conductores (CRC) durchgeführt. Adressen finden sich u.a. auf der Homepage der Dirección General de Tráfico (DGT). Die Prüfung besteht aus einem Augen- und Hörtest, einer kurzen Fahrsimulation am Computer und einer Befragung durch den Amtsarzt, der auch die notwendige Bescheinigung ausstellt. Das Ergebnis unterscheidet zwischen geeignet und ungeeignet, wobei bestimmte Auflagen angeordnet werden können (z.B. Brille, keine Fahrt bei Nacht, Behinderungen etc.).

Das CRC übernimmt zwischenzeitlich die Bearbeitung der Erneuerung mit der DGT, die online erfolgt. Die Kosten des Gesundheitschecks sind nicht festgelegt und hängen von der jeweiligen Stelle ab. Die Gesamtkosten für die Erneuerung (inkl. Gebühren der DGT) bewegen sich erfahrungsgemäss zwischen € 40 und € 100.

Die Gültigkeit der Erneuerung ist altersabhängig und beläuft sich grundsätzlich auf 10 Jahre (5 Jahre bei Fahrern ab 65 Jahren). Für bestimmte Führerscheinklassen gelten kürzere Fristen. Sofern der Führerschein registriert wird, wird der Fahrer vor Ablauf an die Erneuerung erinnert, weshalb die Registrierung zu empfehlen ist.

Die Bescheinigung sollte stets mit dem Führerschein und den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, da sie auf Anforderung vorzulegen ist.

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