Der deutsche Führerschein in Spanien

Nach dem Umzug nach Spanien stellt sich die Frage, was denn eigentlich mit dem deutschen Führerschein passiert. Wird dieser anerkannt? Welche Regelungen sind zu beachten?

Nach den verschiedenen EU-Führerscheinrichtlinien wird der deutsche Führerschein unproblematisch in Spanien anerkannt und behält seine Gültigkeit. Die spanischen Behörden bestanden lange Zeit auf der Registrierung des Führerscheins im Registro de Conductores e Infractores (Register der Fahrzeugführer und Verkehrsünder) bis dieser Praxis im Jahr 2004 von dem Europäischen Gerichtshof (Az. C-195/02) eine klare Absage erteilt wurde. Spanien passte daraufhin seine Bestimmungen an und der deutsche Führerschein kann, muss aber nach dem Umzug nach Spanien nicht mehr beim Register für Fahrzeugführer registriert werden.

Unabhängig von der Notwendigkeit der Registrierung unterliegt der deutsche Führerscheininhaber mit Wohnsitz in Spanien aber den sonstigen spanischen Führerscheinbestimmungen. Dies gilt für offensichtliche Regelungen wie Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr oder das spanische Punktesystem, aber auch für weniger bekannte Regelungen wie die Gültigkeit des Führerscheins.

Im Gegensatz zu Deutschland ist der Führerschein in Spanien nicht unbefristet gültig, sondern abhängig vom Alter des Fahrzeugführers in bestimmten Zeiträumen zu erneuern (siehe Schaubild). Hierbei hat sich der Fahrer einer Gesundheitskontrolle zu unterziehen.

Ist die Fahrerlaubnis nach dem Recht des Heimatlands unbefristet gültig, wie dies bei dem deutschen Führerschein der Fall ist, hat der Fahrer spätestens nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren ab Verlegung seines Wohnsitzes nach Spanien seinen Führerschein zu erneuern und die hierfür erforderliche Gesundheitsprüfung abzulegen. Der deutsche Führerschein ist damit in Spanien keineswegs unbefristet gültig.

Die Höchstfrist von zwei Jahren zur Erneuerung des Führerscheins führt bei längerfristigen Aufenthalten in Spanien letztlich doch zu einer Registrierung, da bei erfolgreicher Gesundheitsprüfung von den spanischen Behörden Fahrer und Fahrerlaubnis nebst Klasse und Gültigkeitsdauer nach seinem Alter im Register der Fahrzeugführer (Registro de Conductores e Infractores) verzeichnet werden. Ab diesem Zeitpunkt unterliegt der deutsche Fahrer abhängig von seinem Alter auch den für Spanier üblichen Gültigkeitsfristen (siehe Schaubild).

Der deutsche Führerschein wird dagegen nicht automatisch gegen einen spanischen Führerschein ausgetauscht. Dies erfolgt grundsätzlich nur freiwillig und auf Antrag des Führerscheininhabers. Der Austausch erfolgt nur dann zwingend, sofern sich bei der Erneuerung Änderungen ergeben oder behördliche Auflagen angeordnet werden. In diesem Fall wird der deutsche Führerschein auch ohne Antrag von Amts wegen gegen einen spanischen Führerschein mit den entsprechenden Änderungen ausgetauscht. Zu einer Registrierung des Führerscheins von Amts wegen kann es vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist auch dann kommen, wenn der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit mit Punkteverlust begeht oder aus sonstigen Gründen Beschränkungen oder Auflagen erteilt werden. Dies gilt auch für den Fall des Führerscheinentzugs.

Rechtlich gesehen verliert der deutsche Führerschein damit nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist seine Gültigkeit in Spanien. Das Fahren mit einem nicht erneuerten deutschen Führerschein und die Nichtvornahme der Gesundheitsprüfung stellen eine schwere Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbusse geahndet wird. Der Erneuerung sollte deshalb bei längerfristigen Aufenthalten in Spanien ein besonderes Augenmerk geschenkt werden. Damit die Frist nicht versehentlich verstreicht, besteht bereits vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist die Möglichkeit den Führerschein freiwillig registrieren zu lassen. In diesem Fall wird der Führerscheininhaber vor Ablauf der jeweiligen Fristen per Post auf die Erneuerung hingewiesen.

Auch wenn keine Verpflichtung besteht, ist daher die freiwillige Registrierung bereits vor Ablauf der Zwei-Jahresfrist zu empfehlen.

© 2011 Andreas Fuss Abogado & Rechtsanwalt · Rechtliche Hinweise · Kontakt